zeitarbeit galt lange als Ausbeutung von Arbeitnehmern, die mehr oder weniger ohne rechtlichen Schutz dastehen. Das ist natürlich absolut nicht der Fall. Bei der zeitarbeit stehen zeitarbeitnehmer grundsätzlich nicht schlechter da als jeder andere Arbeitnehmer. Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten genauso in der zeitarbeit. Natürlich werden Löhne und Gehälter auch an gesetzlichen Feiertagen gezahlt. Informieren Sie sich über Ihre Perspektiven bei uns.