leiharbeiter

Als Personaldienstleister sind wir uns der sozialen Verantwortung für unsere Leiharbeiter bewusst. Bei der Betreuung und Bezahlung.

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Selbstverständlich wird bei Jägers das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz streng befolgt. Das heißt, unsere leiharbeiter kommen in den Genuss aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wie Lohnfortzahlung, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz und sind für leiharbeiter tarifvertraglich geregelt. Denn schon 2003 haben wir im Interesse unserer leiharbeiter unter der Schirmherrschaft des IGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeits- unternehmen und dem DGB einen flächendeckenden Tarifvertrag abgeschlossen. Denn wir haben eine hohe soziale Verantwortung.



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