Selbstverständlich wird bei Jägers das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz streng befolgt. Das heißt, unsere leiharbeiter kommen in den Genuss aller arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften wie Lohnfortzahlung, Sozialversicherung, Urlaubsansprüche, Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz und sind für leiharbeiter tarifvertraglich geregelt. Denn schon 2003 haben wir im Interesse unserer leiharbeiter unter der Schirmherrschaft des IGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeits- unternehmen und dem DGB einen flächendeckenden Tarifvertrag abgeschlossen. Denn wir haben eine hohe soziale Verantwortung.